Kefir am 19. Sep. 2011 um 11:01 |  0 Kommentare | Lesezeit: 52 Sekunden

Prozess gegen Filesharer geht in nächste Runde

Die bereits seit Jahren andauernde gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem US-Studenten Joel Tenenbaum und dem Musikkonzern Sony BMG geht in die nächste Runde. Ein US-Berufungsgericht legte die Strafzahlung für den Studenten, der wegen des Tauschens von 30 Songs über das Filesharing-Netzwerk Kazaa der Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden wurde, neuerlich auf 675.000 Dollar (489.000 Euro) fest, berichtete TorrentFreak. Im Juli 2010 hatte ein US-Gericht die Schadenersatzzahlungen auf 67.500 Dollar, ein Zehntel der Summe, begrenzt.

Das Berufungsgericht verwies auf formalrechtliche Fehler bei der Herabsetzung der Schadenersatzzahlungen. In ihrer Entscheidung vom Juli 2010 begründete die zuständige Richterin ihrer Entscheidung damit, dass die von dem Gericht ursprünglich festgelegte Höhe der Schadenersatzzahlungen von 675.000 Dollar der US-Verfassung widerspreche. Das Berufungsgericht lies den Verweis auf die Verfassung nicht gelten. Die zuständige Richterin habe die Möglichkeit, die Strafe über ein Remittitur genanntes Prozedere zu senken, die verfassungsrechtliche Argumentation sei jedoch verfrüht. Nun geht das Verfahren wieder an die Vorinstanz zurück.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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