Kefir am 08. Mai 2007 um 16:48 |  0 Kommentare | Lesezeit: 36 Sekunden

OGH untersagt Adwords-Klau

Der Oberste Gerichtshof [OGH] hat nun entschieden, dass der Kauf markenrechtlich geschützter fremder Adwords nicht zulässig ist. Findige Geschäftsleute versuchen mit dieser Praxis, vom guten Namen bekannter Marken zu profitieren.

Die Praxis, bezahlte Sucheinträge mit Schlüsselwörtern ["Adwords"] zu verbinden, hat Google international bereits einige juristische Auseinandersetzungen beschert.

Denn gewiefte Geschäftsleute sichern sich dabei oft die Adwords der Konkurrenz: Sucht man dann etwa nach einem Auto einer bestimmten Marke, gibt Google in den bezahlten Anzeigen einen Link zum Angebot des Rivalen aus. Das verärgert vor allem bekannte Markenhersteller.

Der OGH hat diese weit verbreitete Werbepraxis nun für unzulässig erklärt.

Quelle: APA





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