OGH: "Handy um null Euro" ist irreführende Werbung
Werbung mit einem "Handy um null Euro" ist irreführend, wenn der monatliche Tarif dadurch teurer wird, sagt der Oberste GerichtshofDer Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat wegen eines "Handy gratis"-Angebots von T-Mobile (nunmehr Magenta) geklagt und in letzter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) recht bekommen. Die Bewerbung eines Mobiltelefons um "null Euro" ist eine irreführende Geschäftspraxis, wenn der Tarif, mit dem das Handy angeboten wird, dadurch teurer ist als der vergleichbare Tarif ohne Handy, erklärt der VKI zu dem OGH-Urteil.
T-Mobile hatte Mobilfunktarife, bei sonst identischer Leistung, mit und ohne Mobiltelefon angeboten. Bei den Tarifen mit Handy verteuerte sich die monatliche Grundgebühr gegenüber der SIM-only-Variante um zehn bis 15 Euro.
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