schaf am 02. März 2017 um 11:04 |  0 Kommentare | Lesezeit: 17 Sekunden

OGH bestätigt Urteil gegen AGB-Klauseln von Orange ("Drei")

Urteil des Oberlandesgerichts Wien weitgehend bestätigt: 8 der 12 vom VKI beanstandeten Klauseln sind intransparent und damit unzulässig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien aus dem Jahr 2013 weitgehend bestätigt, wonach einige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters Orange - nunmehr Hutchison ("Drei") - rechtswidrig sind.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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