schaf am 12. Sep. 2023 um 14:01 |  0 Kommentare | Lesezeit: 39 Sekunden

Darknet-Marktplätze : BGH bestätigt Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

Der Bundesgerichtshof hat die Urteile im Cyberbunker-Prozess bestätigt. Doch der Streit um den früheren Nato-Bunker könnte erst richtig losgehen.

Das Urteil gegen die Betreiber des sogenannten Cyberbunkers an der Mittelmosel hat einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) in zentralen Punkten standgehalten. Die Karlsruher Richter entschieden in einem Urteil vom 12. September 2023, dass die im Dezember 2021 vom Landgericht Trier verhängten Haftstrafen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung rechtens sind.

Allerdings scheiterte die Staatsanwaltschaft auch vor dem BGH mit ihrem Versuch, die Angeklagten wegen Beihilfe zu den Straftaten der Cyberbunker-Nutzer verurteilen zu lassen. Das Landgericht Trier muss zudem erneut darüber verhandeln, ob die Ausstattungsgegenstände des Cyberbunkers von der Justiz eingezogen werden können. Das war zuvor abgelehnt worden.

Mehr dazu findest Du auf golem.de





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