schaf am 31. Mai 2019 um 12:32 |  0 Kommentare | Lesezeit: 30 Sekunden

OGH: Auch Mails im Spamordner sind offiziell "zugestellt"

Ehepaar wollte von Maklervertrag zurücktreten, der zuvor automatisch aussortiert worden war

Wohl bei jedem ist schon einmal eine Mail in den Spamordner gerutscht, die nicht dort landen sollte. Im Normalfall ein Missverständnis, das schnell aufgelöst werden kann. Allerdings können daran auch rechtliche Konsequenzen hängen, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich nun feststellte.

Dort urteilte man: Auch eine Mail im Spamordner gilt als zugestellt. Dass sie nicht direkt im Posteingang landet, ändert daran nichts. Wer seine E-Mail-Adresse als Kontakt für wichtige Kommunikation angibt, muss also auch seinen Spamordner kontrollieren.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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