schaf am 07. Februar 2019 um 16:16 |  0 Kommentare | Lesezeit: 41 Sekunden

Überwachungspaket: Bundestrojaner wird vor Verfassungsgerichtshof landen

SPÖ und Neos planen beide eine Drittelbeschwerde, um Bundestrojaner und Co vor das Höchstgericht zu bringen

Der Verfassungsgerichtshof wird sich mit dem vergangenen April beschlossenen Überwachungspaket beschäftigen. Die Oppositionsparteien haben dazu zwei sogenannte Drittelbeschwerden vorbereitet, die im Nationalrat (Neos) und im Bundesrat (SPÖ) eingebracht werden. Wenn ein Drittel der Abgeordneten diese Anträge unterstützen, landen sie vor dem Verfassungsgerichtshof.

Das ist mindestens einmal der Fall, stellt die SPÖ im Bundesrat doch 21 von 61 Sitzen und schafft damit die Drittelbeschwerde aus eigener Kraft. Der Verfassungsgerichtshof wird somit prüfen, ob die Überwachungsinstrumente, die von der türkis-blauen Regierung beschlossen wurden, gegen die Grundrechte verstoßen. Heikel ist etwa die Frage der automatischen Kennzeichenerfassung, die zuletzt von deutschen Gerichten für grundrechtswidrig erklärt wurde.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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