WhatsApp darf von Pflegediensten zum Austausch über Patient:innen nicht eingesetzt werden
Immer wieder wird der Deutschen Datenschutzbehörde zugetragen, dass Pflegedienste WhatsApp zur internen Kommunikation nutzen und dabei auch personenbezogene, insbesondere gesundheitsbezogene Daten ihrer Patient:innen austauschen.Dabei handelt es sich beispielsweise um konkrete Adressangaben, Schichtpläne, Medikationen, Fotos zur Dokumentation von Wundbehandlungen und Mitteilungen über aktuelle Erkrankungen, die häufig zudem auf Privathandys der Mitarbeiter:innen gespeichert werden.
Oftmals kann der Austausch dieser Daten anhand von Chat- bzw. Gruppenchatverläufen belegt werden. Das BayLDA betont, dass WhatsApp von Berufsgeheimnisträgern grundsätzlich nicht eingesetzt werden darf.
Mehr dazu findest Du auf datenschutz-agentur.de
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In Österreich sieht es nicht anderes aus und es dürfen auch hier keine Daten dieser Art über WhatsApp ausgetauscht werden. Überhaupt sollte man eigentlich gar keine Geschäfte über WhatsApp machen, bei denen Datenschutz-, Personenbezogene Daten & die DSGVO relevante Daten getauscht werden.
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Auch iPhone-Nutzer können sich künftig mit Passkeys in Whatsapp einloggen. Für Android gibt es die Funktion bereits.
Das neue Feature von WhatsApp soll uns in kürzester Zeit einen Überblick über ungelesene Nachrichten verschaffen.
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