schaf am 30. Juni 2014 um 22:47 |  1 Kommentar | Lesezeit: 30 Sekunden

Vorratsdatenspeicherung offiziell außer Kraft



Umsetzung muss ab Mitternacht erfolgen - Löschung der Daten: Provider vor technischer Herausforderung

Die Vorratsdatenspeicherung ist Geschichte: Am vergangenen Freitag hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das umstrittene Datensammeln für "verfassungswidrig" und "unverhältnismäßig" erklärt. Das Urteil musste allerdings erst vom Bundeskanzler "kundgetan" werden, um offiziell gültig zu werden. Das ist am Montagnachmittag geschehen.

Laut VfGH widersprechen die Passagen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben.

Mehr Infos bekommt ihr auf derstandard.at





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