EU-Kommission erwägt erneuten Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof urteilte bereits mehrfach gegen das Vorhaben. Unter anderem erwägt die EU-Kommission nun eine nationale ImplementierungBereits mehrfach - zuletzt im März - urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Vorratsdatenspeicherung in aktueller Fassung nicht rechtens ist. Trotz allem scheint die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben nicht zu ermüden. Mitgliedsstaaten wurden in Form eines sogenannten Non-Papers bereits im Juni unterschiedliche Ansätze präsentiert. Mit diesen soll eine erneute, mit dem EuGH-Urteil vereinbare Umsetzung angestrebt werden. Netzpolitik.org hat das Dokument im Volltext veröffentlicht (PDF).
Die Vorratsdatenspeicherung würde Telekommunikationsdienste dazu verpflichten, Internet- und Telefonverbindungsdaten für eine bestimmte Zeit zu speichern und die auf Anfrage an Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Dabei geht es um Daten wie Anrufprotokolle, Standortdaten und Einordnungen der genutzten IP-Adressen zu einem bestimmten Zeitpunkt, wie DER STANDARD berichtete. Ein entsprechendes EU-Gesetz aus dem Jahr 2006 wurde 2014 vom EuGH wegen des unzulässigen Eingriffs in das Recht auf Privatsphäre aufgehoben. Alle weiteren Versuche zur erneuten Einführung lehnte der Gerichtshof ab.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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