Vorratsdaten: Kärnten will vor Verfassungsgericht ziehen
Landeshauptmann Dörfler kündigt Antrag auf Aufhebung bei Verfassungsgerichtshof anAm 1. April startet in Österreich die Vorratsdatenspeicherung. Ab dann müssen Provider die Kommunikationsdaten der Nutzer für sechs Monate lang speichern. Der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler will am Dienstag in der Sitzung der Landesregierung einen Antrag auf Aufhebung der Richtlinie vor dem Verfassungsgerichtshof einbringen.
Eingriff in Grundrechte
Die Vorratsdatenspeicherung greife in unverhältnismäßiger Weise in Grundrechte ein, so Dörfler. "Angefangen mit der Achtung der Privatsphäre, dem Grundrecht auf Datenschutz, dem Fernmelde- sowie dem Kommunikationsgeheimnis, bis hin zum Recht auf freie Meinungsäußerung sowie der Unschuldsvermutung. " Kritisiert wird vor allem die verdachtsunabhängige Speicherung der Daten.
Verfassungswidrig
Ziel sei es die Bestimmung als verfassungswidrig aufzuheben. In anderen Ländern der EU wie Deutschland, Rumänien, Bulgarien und Tschechien war die EU-Richtlinie wurde die Richtlinie nach Beschwerden bereits für verfassungswidrig erklärt. Deutschland wurde von der EU-Kommission inzwischen jedoch ein Ultimatum gesetzt, die 2006 verabschiedete Richtlinie noch umzusetzen, sonst drohen Strafzahlungen.
Quelle: derstandard.at
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