VfGH entscheidet über Bundestrojaner und Kennzeichenerfassung
Der Verfassungsgerichtshof verkündet am Mittwoch, ob die Ausweitung der behördlichen Überwachungsbefugnisse zulässig ist.Dabei geht es sowohl um die automatische Erfassung von Autokennzeichen als auch um den "Bundestrojaner", der das Mitlesen verschlüsselter Handy-Nachrichten erlauben soll. SPÖ und NEOS hatten mehrere Beschwerden dagegen eingebracht. Das Gesetz wurde von ÖVP und FPÖ beschlossen.
Die türkis-blaue Regierung hatte die im April 2018 beschlossenen Maßnahmen als "Sicherheitspaket" vermarktet, Kritiker sprechen von einem "Überwachungspaket". Dies deshalb, weil die Behörden damit das Recht erhielten, die von den Section-Control-Anlagen der Autobahnen erfassten Daten automatisch auszuwerten. Außerdem soll die Polizei auf Überwachungskameras von Verkehrsbetrieben, Autobahnen und Flughäfen zugreifen dürfen.
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem jüngsten Erkenntnis kein generelles Verbot für Bankomatgebühren ausgesprochen.
Am Freitag um 10.00 Uhr verkündet der Verfassungsgerichtshof mündlich sein Urteil darüber, ob die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungskonform ist.
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