Kefir am 16. April 2008 um 12:39 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 6 Sekunden

VfGH stellt Handymastenverbot infrage

Das generelle Handymastenverbot der Gemeinde Höchst ist möglicherweise gesetzlich nicht gedeckt. Zu dieser Auffassung kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei der ersten Prüfung einer Beschwerde der mobilkom austria.

InfoSchutz des Ortsbildes
Die mobilkom war vor den VfGH gezogen, nachdem ihr die Gemeinde Höchst den Bau einer Antennenanlage mit Hinweis auf den Schutz des Ortsbildes versagt hatte. Knackpunkt ist eine Verordnung der Gemeinde. Diese Verordnung besagt, dass im gesamten Ortsgebiet keine Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen.


Möglicherweise Verstoß gegen Baugesetz
Der VfGH hat nun Bedenken, ob ein solches generelles Verbot gesetzlich gedeckt ist. Die Verordnung der Gemeinde könne im konkreten Fall gegen das Baugesetz verstoßen. Im Beschluss des VfGH heißt es, allein aus Gründen des Ortsbildschutzes ein undifferenziertes Verbot zu erlassen könne problematisch sein.

Gesondertes Verfahren des VfGH
Nun will der VfGH die Verordnung in einem gesonderten Verfahren prüfen. Für diese Zeit wird das Verfahren über die Beschwerde der mobilkom austria unterbrochen.

Die Chancen für die mobilkom, sich gegen die Gemeinde Höchst durchzusetzen, stehen statistisch gesehen nicht schlecht. Denn in über 85 Prozent aller amtswegig eingeleiteten Verordnungs- und Gesetzesprüfungsverfahren werden die anfänglichen Bedenken des VfGH bestätigt.

Mehr dazu findest Du auf vbgv1.orf.at





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