Kefir am 15. Juni 2008 um 18:19 |  0 Kommentare | Lesezeit: 59 Sekunden

"Versteckte" mobilkom-AGB-Änderungen

AGB-Änderungen von Telekom-Verträgen müssen den Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten "in geeigneter Form" mitgeteilt werden. Der Mobilfunk-Marktführer mobilkom hält bei Kunden mit Online-Rechnung einen unscheinbaren Link mit einer nicht gerade besonders aufschlussreichen Bezeichnung für geeignet.

Das sieht die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR – nachdem sie von help darauf aufmerksam gemacht worden war – jedoch keineswegs so, was wiederum einiges für A1-Kunden bedeuten kann.

InfoKündigungsfrist verlängert
Rieke L. hat vor etwas mehr als zwei Jahren einen A1-Handyvertrag mit zweijähriger Bindungsfrist abgeschlossen. Mit Mitte Mai wollte sie den Vertrag kündigen, doch A1 bestand in einer schriftlichen Reaktion auf den frühestmöglichen Kündigungstermin mit Mitte August.

Man habe die AGB geändert, teilte man ihr anschließend telefonisch mit, und dabei sei unter anderem die Kündigungsfrist von einem auf drei Monate verlängert worden. Darauf habe man die Kunden auch in einer Online-Rechnung hingewiesen, hieß es weiter. Frau L. konnte auch bei nochmaliger Durchsicht der Rechnungen im Internet keinen entsprechenden Hinweis finden, also wandte sie sich an help.


Mehr dazu findest Du auf helpv1.orf.at





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