schaf am 05. Mai 2013 um 18:26 |  1 Kommentar | Lesezeit: 59 Sekunden

Private Videoüberwachung im Auto strafbar

Die Datenschutzkommission hat einem Antragsteller, der seine private mobile Videoüberwachungsanlage im Auto registrieren lassen wollte, eine Absage erteilt. Die mobile Überwachung im eigenen PKW zum Schutz des Autos ist in keinem österreichischen Gesetz verankert und damit nicht zulässig. Man macht sich sogar strafbar.

In der Entscheidung der Datenschutzkommission (PDF) wurde die Genehmigung einer Videoüberwachung aus einem fahrenden Privat-Auto heraus abgelehnt. Als Zweck hatte der Auto-Besitzer "Schutz des PKWs" sowie das Festhalten eines potentiellen Fehlverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer angegeben.

Laut Datenschutzgesetz (DSG 2000) dürfen Daten nämlich nur dann verarbeitet werden, wenn ein bestimmter, rechtmäßiger Zweck vorliegt. Rechtmäßig ist ein Zweck dann, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Diese fehlt jedoch bei der mobilen Videoüberwachung im eigenen PKW. In Österreich gibt es nämlich kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. Es besteht kein überwiegendes berechtigtes Interesse, sämtliche Verkehrsteilnehmer rund um das eigene Fahrzeug zu filmen. Daher ist die mobile Videoüberwachung zu diesem Zweck unzulässig.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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