schaf am 23. Februar 2014 um 09:44 |  0 Kommentare | Lesezeit: 49 Sekunden

GIS-Gebühren und Festplattenabgabe auf Smartphones

Die technische Weiterentwicklung hat Handys auch für Gebühren relevant gemacht

Man muss nicht so weit in die Vergangenheit zurückblicken, da waren das Abspielen von Musik am Handy und der Radioempfang noch herausragende Features. Mittlerweile gehört der Musikplayer zur Grundausstattung, Radio kann auf jedem Smartphone zumindest über Online-Streaming empfangen werden. Die schnelle Weiterentwicklung vom simplen Handy zum Smartphone zeitigt auch rechtliche Folgen, denn damit werden die Geräte auch für diverse Gebührenmodelle relevant.

Das Oberlandesgericht Wien hat kürzlich bestätigt, dass auf Handys mit MP3-Funktion grundsätzlich auch eine Festplattenabgabe zu entrichten ist. Im Musterprozess gegen Nokia wurde der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana Recht gegeben, dass die Speicherkapazität von MP3-fähigen Handys "der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Audio- und audiovisueller Werke" diene und "für andere Zusatzfunktionen kaum benötigt" werde.

Mehr Infos bekommt ihr auf derstandard.at





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