Gericht verbietet Sky, den Kündigungsbutton zu verstecken
Das Landgericht München gibt Verbraucherschützern recht, die eine "rechtswidrige Erschwerung" der Abo-Beendigung ortetenDer Kabel-TV- und Streaming-Anbieter Sky hat wegen fragwürdiger Ausgestaltung seiner Website eine juristische Niederlage erlitten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war gegen das Unternehmen vor Gericht gezogen, da Sky nach Ansicht der Konsumentenschützer die Kündigungsmöglichkeit für Abokunden auf seiner Website zu gut versteckt hatte.
Konkret können Kunden beim Aufruf des Sky-Portals keinen direkten Weg zur Kündigung finden. In Ermangelung eines entsprechend benannten Links hilft hier auch die Suchfunktion des Browsers nicht. Sky hielt das auch nicht für nötig, da die Nutzung der Browsersuche (üblicherweise über das Tastenkürzel Strg+F direkt aufrufbar) "kein übliches Verfahren" sei.
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