GEMA lässt bei MP3flat.com nicht locker
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat eigenen Angaben zufolge eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Radio-Recorder-Dienstes MP3flat.com erwirkt. Das Landgericht Köln habe den Betreibern die Vervielfältigung geschützter Musikwerke im Rahmen des Dienstes ohne Zustimmung der GEMA untersagt, teilte die Rechteverwertungsgesellschaft am heutigen Freitag mit. Über den Webdienst können Musikfreunde Radioprogramme mitschneiden lass ...
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User bekamen statt einer Webseite nur einen Fehler angezeigt, dass nicht genug Speicher bereitstehe. Microsoft gibt sich selbst die Schuld.
Der Vienna Cybersecurity and Privacy Research Cluster bündelt die Kräfte der Forschungseinrichtungen, um den digitalen Humanismus zu fördern.
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