EuGH: Zugriff auf Kommunikationsdaten nur bei schwerer Kriminalität
Europäischer Gerichtshof bekräftigt Schutz von Privatsphäre, ein estländischer Kleinkrimineller hat deswegen noch Aussicht auf einen FreispruchErmittlungsbehörden dürfen nur zur Aufklärung schwerer Kriminalität Zugang zu Kommunikationsdaten der Bürger erhalten. Das bekräftigte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Verfahren aus Estland. Danach müssen zudem die Gerichte oder andere unabhängige Stellen über den Zugriff entscheiden. Die Dauer der Speicherung muss angemessen begrenzt sein und darf dann nur in terroristischen Bedrohungslagen verlängert werden.
Danach hat ein Kleinkrimineller in Estland noch Aussicht auf einen Freispruch. Er wurde wegen Diebstahls, Verwendung einer fremden Bankkarte und leichterer Gewalttaten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Beweise beruhten auf dem Zugriff der Ermittler auf verschiedene Standort- und Verbindungsdaten des Manns. Der mit der Überprüfung des Instanzurteils befasste Staatsgerichtshof in Tartu fragte beim EuGH an, ob dies nach EU-Datenschutzrecht hier zulässig war.
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