EuGH: Bürger müssen persönliche Daten einfach löschen lassen können
Telefonanbieter müssen für Kunden Einträge auch bei anderen Anbietern und Suchmaschinen entfernenDas umfangreiche Löschen persönlicher Daten aus Verzeichnissen wie Telefonbüchern könnte künftig wesentlich einfacher werden. Haben Telefonanbieter Kundendaten an andere Anbieter und Suchmaschinen weitergegeben, müssen sie dafür sorgen, dass dort die Einträge gelöscht werden, wenn Kunden sie darum bitten. Diese müssen die Löschung nicht bei jedem Unternehmen einzeln beantragen, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg mit (Rechtssache C-129/21).
Hintergrund des Urteils ist eine Klage gegen den belgischen Telefonanbieter Proximus, der unter anderem Telefonauskunftsdienste und Verzeichnisse mit persönlichen Daten wie Namen, Adressen und Telefonnummern anbietet. Diese werden von anderen Anbietern an Proximus übermittelt und Proximus leitet sie auch an andere Anbieter und Suchmaschinen wie Google weiter. Dafür braucht es bisher nur eine einzige Einwilligung der Kunden.
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