EuGH: Mobilfunker mussten 2017 alle Roaminggebühren in EU streichen
Gerichtshof bestätigte deutsche Verbraucherzentralen im Streit mit O2Mobilfunkanbieter mussten 2017 automatisch bei allen Kunden die Roaminggebühren für Gespräche innerhalb der EU streichen. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen den Anbieter O2. Er bestätigte damit die Auffassung des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands. (Az: C-539/19)
Roaminggebühren werden für die Nutzung ausländischer Mobilfunknetze erhoben. Für Mobilfunkgespräche innerhalb der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen wurden sie 2007 zunächst begrenzt und dann schrittweise gesenkt. Zum 15. Juni 2017 wurden sie dann vollständig abgeschafft.
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