EuGH: Datenspeicherung auf externem Server nur vorübergehend zulässig
Internetbetreiber dürfen Daten nur bei Serverstörung ohne Einwilligung extern speichernAuch ohne die Einwilligung der Kunden dürfen Internetbetreiber bei einer Serverstörung Daten in einer externen Datenbank speichern - allerdings nur so lange, wie die Störung andauert. Doch selbst wenn eine Speicherung einmal zulässig war, könne sie rechtswidrig werden, wenn sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sei, wie aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag in Luxemburg hervorgeht.
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