Deutsches Kartellamt nimmt Amazon und Apple unter die Lupe
Behörde prüft, ob Sperrung von Dritthändlern auf Amazon-Plattform für Verkauf von Markenprodukten zulässig istDas deutsche Bundeskartellamt hat ein weiteres Verfahren gegen den Online-Händler Amazon eingeleitet. Zudem nehmen die Wettbewerbshüter nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" auch den Technologiekonzern Apple als Amazon-Lieferanten mit unter die Lupe. "Wir möchten klären, ob und in wie weit Amazon mit Markenherstellern zu Lasten von Dritthändlern kooperiert", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt dem Blatt.
Prominentestes Beispiel sei die Kooperation mit Apple. Seit Anfang 2019 sei der Verkauf von Apple-Produkten auf dem deutschen Amazon-Marktplatz nur noch autorisierten Apple-Händlern sowie Amazon selbst erlaubt. Solche Vereinbarungen müssten "das Gebot der Verhältnismäßigkeit wahren und dürfen nicht zu einer Ausschaltung des Wettbewerbs führen".
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Das Bundeskartellamt hat vor Gericht gegen Amazon gewonnen. Damit muss sich Amazon auf schärfere Kontrollen durch die Wettbewerbshüter einstellen.
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