Deutsches Kartellamt mahnt Google ab
Bonner Wettbewerbshüter forderten, dass der Suchriese seine Datenverarbeitungskonditionen anpassen mussDer Google-Konzern Alphabet muss nach Einschätzung des deutschen Bundeskartellamtes seinen Nutzern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten einräumen. Man habe dem US-Konzern eine "ausführlich begründete Abmahnung" zukommen lassen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Die bisher angebotenen Wahlmöglichkeiten seien "zu intransparent und pauschal".
Die Wettbewerbshüter stören sich konkret an der Art und Weise, wie der Konzern bei Diensten wie der Google-Suche, YouTube, Google Play, Google Maps und dem Google Assistant Daten für verschiedenste Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten kann. Google könne auch Daten über zahlreiche Webseiten und Apps von Drittanbietern sammeln. Dies betreffe auch Daten aus sogenannten Hintergrunddiensten von Google, etwa den Play Services, die teilweise regelmäßig Daten von Android-Geräten erheben.
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