schaf am 27. Nov. 2015 um 20:53 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minuten

Deutscher Bundesgerichtshof ebnet Weg für Netzsperren

Internetprovider können nun im Kampf gegen illegale Downloads auch in Deutschland zu Netzsperren gezwungen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Netzsperren zum Verhindern illegaler Downloads im Internet können nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nur unter strengen Vorbedingungen verlangt werden. Der BGH wies am Donnerstag in zwei Revisionsverfahren entsprechende Forderung der Rechtegesellschaft Gema und mehrerer Tonträgerhersteller zurück. Sie hätten nicht genug eigene Anstrengungen unternommen, um gegen die Rechte-Verletzer vorzugehen. Die Kläger wollten die deutsche Telekom und die Telefónica als Störer in die Pflicht nehmen und waren damit bereits in den Vorinstanzen gescheitert. Als Störer haftet auf Unterlassung, wer zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts wie etwa des Urheberrechts beiträgt, ohne dabei selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - vorausgesetzt, er hat zumutbare Prüfungspflichten verletzt.

Worum ging es konkret? In einem Fall konnten Internetnutzer über die Seite "3dl.am" auf eine Sammlung von Links und Adressen zugreifen, die das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Musikstücke ermöglichten. Im anderen Fall ging es um die Internetseite "goldesel.to", die ebenfalls illegale Downloads ermöglichte.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





Kurze URL:


Bewertung: 3.0/5 (2 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top