schaf am 08. Mai 2013 um 20:16 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 4 Sekunden

Apple verliert gegen deutsche Datenschützer

Ein Gericht in Berlin hat mehrere Datenschutz-Klauseln des US-Konzerns für rechtswidrig erklärt. In der Schweiz bleibt hingegen alles beim Alten. Zumindest vorläufig.

Deutsche Konsumentenschützer lassen kaum ein gutes Haar an Apples Datenschutz-Regeln. Vor einem regionalen Gericht haben sie nun erreicht, dass der US-Konzern mehrere schwammig formulierte Bestimmungen überarbeiten muss. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, es dürfte von Apples Anwälten angefochten werden.
Kein Gesetz gegen Datensammelwut

Als Apple 2010 eine neue Datenschutzrichtlinie einführte, meldeten sich mehrere besorgte Bürger beim Eidgenössischen Datenschützer, Hanspeter Thür. Sie befürchteten, dass der Persönlichkeitsschutz nicht mehr gewährleistet sei. Denn Apple sammelt nicht nur viele Nutzerdaten, der US-Konzern räumt sich laut Thür sehr weitgehende Freiheiten für die Bearbeitung und Weitergabe an Dritte ein.

Dennoch seien ihm die Hände gebunden, sagte Thür in einer Stellungnahme.


Zitat:
"Wir haben Vertragsfreiheit in der Schweiz. Jeder, der ein solches Produkt kauft, gibt seine Einwilligung in diese Bestimmungen, die ganz klar formuliert sind."


Der Datenschützer appellierte an die Selbstverantwortung der Konsumenten. Er hoffe, dass der Markt zugunsten von datenschutzfreundlichen Produkten spielen werde.

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