Video-Verkehrskontrolle verfassungswidrig
Die in Österreich vorgenommenen Video-Abstandsmessungen im Straßenverkehr, bei denen mehrere Kameras Autos fotografieren und anhand der Daten Abstand und Geschwindigkeit messen, sind verfassungswidrig.In ihrem Urteil schlossen sich die Richter des Verfassungsgerichtshofs der Auffassung an, dass das System der kombinierten Videoüberwachung und Geschwindigkeitsmessung das "verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Datenschutz" verletzt und ohne rechtliche Grundlage betrieben wird.
Der Kläger müsse aus diesem Grund die Strafe nicht bezahlen, zudem dürfe vorerst nicht mehr gestraft werden, erklärte der Sprecher des Verfassungsgerichtshofs gegenüber Ö1. Strafen, die bereits bezahlt wurden, können jedoch nicht mehr angefochten werden.
Allerdings ist bereits eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Ausarbeitung, die die rechtliche Grundlagen für derartige Verkehrsüberwachungen schaffen soll.
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