Urteil: Online gekaufte Waren dürfen vom Verbraucher ausprobiert werden
VKI-Klage erfolgreich - Konsument entfernte Etikett von Autokindersitz und verursachte leichte KratzspurenWerden Waren online gekauft, dann dürfen diese ausprobiert und dennoch zurückgegeben werden. Das entschied das Bezirksgericht Bregenz. Es gab einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) statt, der für einen Konsumenten ein Versandhaus auf Rückzahlung des Kaufpreises eines Kindersitzes geklagt hatte.
Der Konsument hatte laut einer Aussendung des VKI von Montag online einen Autokindersitz gekauft und nach einmaligem Testen den Rücktritt vom Kauf erklärt. Der Verkäufer weigerte sich aber, den Kaufpreis zurückzuerstatten, weil der Käufer ein Etikett vom Kindersitz entfernt hatte und der Sitz leichte Kratzspuren aufwies. Das Bezirksgericht entschied jedoch, dass ein einmaliges Montieren des Kindersitzes im Auto zum Testen angemessen sei und keine Ersatzpflicht des Verbrauchers auslöse. Das Urteil ist rechtskräftig.
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