Urteil: Mobilkom-AGB rechtswidrig
Das Handelsgericht Wien hat nach einer Klage des von Konsumentenschützern einseitig diskriminierende Vertragsänderungen und Änderungskündigungen der mobilkom austria als rechtswidrig bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die mobilkom will Berufung einlegen.In einer Ende März vom Verein für Konsumenteninformation [VKI] in Sachen außerordentliches Kündigungsrecht gegen die mobilkom austria eingebrachten Klage ist ein Urteil des Handelsgerichts Wien ergangen, das die betreffenden Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] des Mobilfunkers als rechtswidrig bestätigt, teilte das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz [BMSK] am Samstag in einer Aussendung mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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