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Sa 19. Juli, 2008 12:09
Das Handelsgericht Wien hat nach einer Klage des von Konsumentenschützern einseitig diskriminierende Vertragsänderungen und Änderungskündigungen der mobilkom austria als rechtswidrig bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die mobilkom will Berufung einlegen.
In einer Ende März vom Verein für Konsumenteninformation [VKI] in Sachen außerordentliches Kündigungsrecht gegen die mobilkom austria eingebrachten Klage ist ein Urteil des Handelsgerichts Wien ergangen, das die betreffen ... https://www.ress.at/cmnews.php?datum=19072008&news=19072008130943 Warum willst Du den Post von NewsBot melden? | |
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