Über WhatsApp gefeuert: Kündigung ungültig
Eine Zahnartzhelferin wurde per WhatsApp gekündigt. Doch nun entschied der Oberste Gerichtshof, dass ein Foto der Kündigung nicht ausreicht.
Eine österreichische Zahnärztin hat ihre Mitarbeiterin über "WhatsApp" gekündigt. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nun entschieden hat, war die Kündigung über den Smartphone-Messenger aber ungültig.
Ein über WhatsApp übermitteltes Foto des Kündigungsschreibens erfülle nicht das Schriftformgebot, so die Höchstrichter in ihrem am Dienstag auf der OGH-Webseite veröffentlichten Urteil.
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