schaf am 22. Nov. 2011 um 11:48 |  0 Kommentare | Lesezeit: 39 Sekunden

U-Ausschuss will auch Unterlagen von Privatfirmen

Telekom, Siemens, Alcatel, Raiffeisen und andere um freiwillige Herausgabe von Unterlagen gebeten

Der vom Korruptions-Untersuchungsausschuss beschlossene Beweismittelantrag ist ungewöhnlich umfangreich. Der mittlerweile im Internet veröffentlichte Antrag vom vorigen Freitag umfasst nämlich nicht nur Akten von Ministerien, Landesregierungen und Rechnungshof, sondern auch Unterlagen von Privatfirmen sowie von den Parlamentsklubs von ÖVP und BZÖ. Die Firmen könnten die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss allerdings verweigern - ihre Herausgabe der Unterlagen kann vom Ausschuss nämlich nicht erzwungen werden und wäre freiwillig.

Zur Herausgabe von Akten verpflichtet ist nur die staatliche Verwaltung - im Fall des U-Ausschusses also die Bundesregierung (allen voran die Ministerien für Justiz, Inneres und Finanzen) sowie Rechnungshof, Finanzmarktaufsicht, alle Landesregierungen und die Gemeinden Salzburg und Klagenfurt.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





Kurze URL:


Bewertung: 4.0/5 (2 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top