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U-Ausschuss will auch Unterlagen von Privatfirmen

(22. November 2011/11:48)
Telekom, Siemens, Alcatel, Raiffeisen und andere um freiwillige Herausgabe von Unterlagen gebeten

Der vom Korruptions-Untersuchungsausschuss beschlossene Beweismittelantrag ist ungewöhnlich umfangreich. Der mittlerweile im Internet veröffentlichte Antrag vom vorigen Freitag umfasst nämlich nicht nur Akten von Ministerien, Landesregierungen und Rechnungshof, sondern auch Unterlagen von Privatfirmen sowie von den Parlamentsklubs von ÖVP und BZÖ. Die Firmen könnten die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss allerdings verweigern - ihre Herausgabe der Unterlagen kann vom Ausschuss nämlich nicht erzwungen werden und wäre freiwillig.

Zur Herausgabe von Akten verpflichtet ist nur die staatliche Verwaltung - im Fall des U-Ausschusses also die Bundesregierung (allen voran die Ministerien für Justiz, Inneres und Finanzen) sowie Rechnungshof, Finanzmarktaufsicht, alle Landesregierungen und die Gemeinden Salzburg und Klagenfurt.


Mehr dazu findet ihr auf derstandard.at


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