Tracking und Cookies: Dieses Urteil könnte die Onlinewerbung verändern
Auf dieses EuGH-Urteil haben Datenschützer lange gewartet. Es ist relevant für das gesamte System der Echtzeitvermarktung von Onlinewerbung.Mit den Spuren, die Nutzer im Netz hinterlassen, lässt sich personalisierte Werbung ausspielen - über den sogenannten Real Time Bidding (RTB), einem anonymen Auktionsverfahren, sogar in Echtzeit. Datenschützer kritisieren schon länger, dass dafür massenhaft Nutzerdaten erhoben und an Unternehmen und Datenhändler weitergereicht werden, und dass die Daten unter Umständen konkreten Nutzern zugeordnet werden können.
Zwölf europäische Bürgerrechtsorganisationen haben bei mehreren Datenschutzbehörden Massenbeschwerde gegen diese Art der Werbung eingereicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab ihnen nun in wichtigen Punkten recht. Laut Datenschützern kann das Urteil weitreichende Folgen für die Werbebranche haben. Die Anbieter müssten nun überlegen, wie sie ihr Werbesystem verändern können, damit es datenschutzkonform ist.
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Auch im Inkognito-Modus bleibt ein iPhone auf einer entsprechend präparierten Webseite identifizierbar. Verantwortlich ist ein neues URI-Schema für alternative App-Stores.
Die Sicherheitslücke, die auch schon bei anderen Dienstleistern festgestellt wurde, wurde von Sicherheitsforschern aufgedeckt
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