Snowden darf nicht vor NSA-U-Ausschuss aussagen
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Die deutsche Regierung muss nicht dafür sorgen, dass der Whistleblower Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss in Deutschland vernommen werden kann.
Edward Snowden, ein unscheinbarer US-Computerspezialist, gibt 2013 Tausende Dokumente der National Security Agency (NSA) an Journalisten weiter. Er enthüllt eine massive Internet-Überwachung durch den US-Geheimdienst, mit weltweiten Konsequenzen. Oppositionspolitiker wollen ihn in Deutschland vernehmen - doch daraus wird nichts. Der Bundesgerichtshof hat die Forderung von Oppositionspolitikern im Bundestag abgewiesen, den Whistleblower und frühere US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden in Deutschland zu vernehmen.
Die beiden Vertreter von Linken und Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss repräsentierten nicht das dafür notwendige Viertel der Bundestagsabgeordneten, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichen Beschluss vom 23. Februar. Dass sie ein Viertel der acht Mitglieder des Ausschusses stellen, reiche nicht aus, um das Minderheitenrecht auszuüben, Beweise erheben zu lassen. Das von ihnen angestrengte Verfahren vor dem Bundesgerichtshof sei unzulässig.
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