schaf am 13. Mai 2014 um 13:46 |  6 Kommentare | Lesezeit: 33 Sekunden

Recht auf Vergessen: Google muss sensible Links löschen



Ein solches Recht leite sich aus EU-Datenschutzrichtlinie ab, so der Gerichtshof - Google von Urteil "enttäuscht"

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-131/12).

Mehr Infos bekommt ihr auf derstandard.at

Update:
Auf argedaten.at findet ihr demnächst Musterbriefe usw..







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