Kefir am 22. Januar 2012 um 16:39 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 28 Sekunden

RapidShare zeigt sich unbesorgt wegen rechtlicher Schritte

Der Filehoster Megaupload wurde am Donnerstag durch internationale Behörden vom Netz genommen. Viele Nutzer stellen sich nun die Frage, auf welchen Dienst sie nach der Schließung der Plattform wechseln sollen. Rapidshare.com zeigte sich in einem Interview mit Ars Technica unbeeindruckt von den rechtlichen Schritten gegen die ehemalige Konkurrenz.

Dem Megaupload-Geschäftsführer, Kim Schmitz sowie rund sieben seiner Komplizen drohen bis zu 20 Jahre Haft. Die US-Justiz wirft den Betreibern vor, eine kriminelle Vereinigung zum gezielten Missbrauch von Urheberrechten unterhalten zu haben. Insgesamt 175 Millionen Dollar sollen durch den Verkauf von Premiumaccounts und Online-Werbung auf die Konten des Unternehmens gewandert sein.

Die logische Konsequenz aus den überraschenden Geschehnissen ist die Frage, ob auf andere Filehoster ähnliche Schritte der Justiz zukommen. Auch der Schweizerische Dienst Rapidshare.com könnte ins Visier der verantwortlichen Strafverfolgungsbehörden gelangen. Im Interview mit Ars Technica äußerte sich ein Sprecher der Plattform, Daniel Raimer, erstmals zu den Vermutungen:


Zitat:
"Wegen der Razzia sind wir keinesfalls verängstigt oder beunruhigt. […] Filehosting an sich ist ein legales Geschäft"


so der Mitarbeiter. Auch die Geschäftsführerin des Unternehmens, Alexandra Zwingli, ist vom rechtlichen Standpunkt ihres Hosters überzeugt. Im Gespräch mit Netzwoche erklärte sie, dass man sich in einigen Punkten wesentlich vom Megaupload unterscheide. So habe man beispielsweise nie ein Geheimnis aus der Inhaberschaft von Rapidshare gemacht und immer korrekte Namen und Anschriften bekanntgegeben. Grundsätzlich sei der Dienst genauso legal, wie beispielsweise die Videoplattform Youtube. Rechtliche Uneinigkeit herrsche nur bei Fragen, inwiefern die Administration präventive Schritte gegen den Upload urheberrechtlich geschützter Dateien unternehmen muss. Aber auch in diesen Punkt werde man juristische Angelegenheiten zivilisiert vor Gericht besprechen.

Quelle: gulli:news





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