Regierung streicht verschärfte Vorratsdatenspeicherung
Die Bestimmungen wurden erst nach der Begutachtungsfrist in die Telekomnovelle aufgenommenDie neuen Bestimmungen wurden erst nach Ende der Begutachtungsfrist in den Gesetzestext aufgenommen. Erst die Kombination zweier unterschiedlicher Bestimmungen führt zu dem Ergebnis: Einerseits sollen IP-Adressen künftig als Stammdaten geführt werden, womit sie einer allgemeinen Auskunftspflicht unterliegen. Andererseits wird in dem Entwurf aber auch eine Speicherpflicht für IP-Adressen eingeführt. Damit ließe sich dann exakt nachvollziehen, welcher Nutzer wann eine bestimmte Adresse benutzt hat. Relevant ist das vor allem für sogenannte dynamische IP-Adressen, wie sie viele österreichische Provider benutzen. Dabei ändert sich diese für Webseiten sichtbare Adresse regelmäßig, was bisher die eindeutige Identifizierung erschwert hat.
Wie lange eine solche Speicherung erfolgen muss, geht aus dem Entwurf nicht klar hervor. So ist zwar die Rede von einer Speicherung für Verrechnungszwecke, woraus sich eine Aufbewahrungspflicht von drei Monaten ergeben würde. Bei den Datenschützern von Epicenter Works fürchtet man aber noch eine andere Auslegung: Sollten die Daten nämlich unter die steuerrechtliche Aufbewahrungsspflicht fallen, so müssten sie sieben Jahre lang aufbewahrt werden und eingesehen werden können.
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