Neuer EU-Datenschutz greift auch bei Besuchen der Zeugen Jehovas
Haustürgespräche sind keine ausschließlich persönliche oder familiäre TätigkeitDie Zeugen Jehovas mussten sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bei ihren Tür-zu-Tür-Besuchen an die zuletzt gültigen Datenschutzbestimmungen halten. Die Haustürgespräche seien keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit und fielen deshalb nicht unter die Ausnahmen der bis vor kurzem gültigen EU-Regeln, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-25/17).
In dem Verfahren ging es nicht um die religiösen Ansichten selbst. Streitpunkt sind vielmehr die Notizen zu den Haustürgesprächen in Finnland. Dabei werden etwa Name und Adresse, aber auch religiöse Überzeugung und Familienverhältnisse erfasst. Aus Sicht der Zeugen Jehovas fällt dies unter die individuelle Religionsausübung, die Notizen seien rein persönlicher Natur, erklärten sie im Verfahren.
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