Neue RTR-Verordnung gegen Konflikte mit Grundeigentümern zu 5G-Ausbau
Richtsätze zur Abgeltung von Wertminderungen - Telekomregulierer gibt Anhaltspunkte über Höhe gesetzlicher AnsprücheWenn für den Ausbau schneller Kommunikationsnetze wie Breitband oder 5G-Mobilfunk auf private oder öffentliche Grundstücke zurückgegriffen werden muss, sind Konflikte oft vorprogrammiert. Damit Vereinbarungen über Leitungsrechte wesentlich einfacher werden, hat die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) nun, gemäß einem gesetzlichen Auftrag, dazu eine spezielle Verordnung fertiggestellt.
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