schaf am 28. Okt. 2019 um 11:54 |  0 Kommentare | Lesezeit: 22 Sekunden

Neue RTR-Verordnung gegen Konflikte mit Grundeigentümern zu 5G-Ausbau

Richtsätze zur Abgeltung von Wertminderungen - Telekomregulierer gibt Anhaltspunkte über Höhe gesetzlicher Ansprüche

Wenn für den Ausbau schneller Kommunikationsnetze wie Breitband oder 5G-Mobilfunk auf private oder öffentliche Grundstücke zurückgegriffen werden muss, sind Konflikte oft vorprogrammiert. Damit Vereinbarungen über Leitungsrechte wesentlich einfacher werden, hat die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) nun, gemäß einem gesetzlichen Auftrag, dazu eine spezielle Verordnung fertiggestellt.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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