Gutachten: Erhebliche Zweifel an "Like-Button"
Ein Gutachten des deutschen Bundestags zu Facebook-Fanseiten und dem "Gefällt-mir"-Button des Sozialen Netzwerks hat "erhebliche rechtliche Zweifel" an diesen Diensten ergeben, will aber keine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung geben.Eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung sei wegen der komplexen Rechtslage und der schwierigen Einordnung der technischen Abläufe aber nicht möglich, heißt es in der Studie des Wissenschaftlichen Dienstes für den Vorsitzenden des Unterausschusses Neue Medien, Sebastian Blumenthal (FDP). Damit weicht es von der Einschätzung des schleswig-holsteinischen Datenschützers Thilo Weichert ab, der gegen die Facebook-Angebote vorgeht.
Die Verfasser des der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Dokuments untersuchen die Erklärung - - des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vom 19. August, welche die Fanseiten bei Facebook und sogenannte Social-Plugins wie den "Gefällt-mir"-Button als Verstoß gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundesdatenschutzgesetz einstuft. Gegen Androhung eines Bußgelds wurden alle Betreiber einer Webseite in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanseiten bei Facebook ebenso zu entfernen wie Facebook-Plugins in ihren Internet-Angeboten.
Quelle: dpa
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