Kefir am 08. Juni 2007 um 22:31 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 42 Sekunden

"Gratis"-Angebote im Internet als Kostenfalle

Immer wieder versuchen Betrüger durch unfaire Tricks im Internet zu Geld zu kommen. Es gibt vermeintliche Gratis-Angebote über verschiedenste Serviceleistungen, viele entpuppen sich als Kostenfalle.

Jugendliche als bevorzugte Opfer
Preisangaben sind oft nur im "Kleingedruckten" angeführt und werden daher oft übersehen. Manchmal stecken sie auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gratisangebote gelten oft nur am Tag der Registrierung.

Sehr oft fallen Jugendliche auf solche scheinbaren Gratis-Internetseiten herein. Eine betroffene Schülerin erzählt, dass sie sich bei einer Seite hätte registrieren müssen, doch dann sei ihr die Sache komisch vorgekommen und sie habe die Seite sofort wieder weggeklickt. Dafür sei eine Mahnung von 91 Euro ins Haus gekommen.

Eltern können Zustimmung widerrufen
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist in den meisten Fällen für den Abschluss von Geschäften die Zustimmung der Eltern notwendig. Sie sollen die Zustimmung zum Vertrag am besten mit einem eingeschrieben Brief an die Firma verweigern.

Es gibt bis zu 2.000 Beschwerden im Monat, sagte die Leiterin der AK Kärnten Konsumentenschutzabteilung, Josefine Traunik, im Gespräch mit dem Ress Kärnten.

"Konsumenten werden schlecht informiert"
"Betreffend sogenannte unseriöse Internetdienste haben wir seit mehr als einem Jahr Tausende Beschwerden zu verzeichnen. Die Konsumenten werden erstens über die Kostenpflicht nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, weil es oft im Fließtext irgendwo versteckt ist. Zweites gibt es das Problem, dass die Konsumenten nicht über die Widerrufsmöglichkeit aufgeklärt werden."

Die Geschäftsbedingungen lesen
Die Konsumenten werden auf alle Fälle in die Irre geführt, sagen die AK Konsumentenschützer. Es bleibt zu prüfen, ob auch der Verdacht auf Betrug und Täuschung vorliegt. Bevor man einen Internetdienst in Anspruch nehme, solle man sich als erstes die allgemeinen Geschäftsbedingungen anschauen und die Seite ganz nach unten scrollen, um zu sehen, was auf der Seite angegeben ist, so Traunik.





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