schaf am 05. Sep. 2023 um 15:42 |  1 Kommentar | Lesezeit: 48 Sekunden

Google-Fonts: Abmahnungen enden vor Gericht mit glatter Niederlage der Klägerin

Gericht sieht weder einen Beweis für Datenweitergabe noch für einen dadurch entstandenen Schaden. Die Klägerin zieht Ansprüche zurück, muss Anwaltskosten tragen.



Weder ist der Klientin der Nachweis gelungen, dass die Datenweitergabe in die USA überhaupt passiert ist, noch konnte sie nachweisen, worin ihr Schaden konkret liegen sollte


... schreibt Raphael Toman von der Kanzlei Brandl Talos.

Auch der zuständige Mitarbeiter des Mobilfunkdienstleisters habe nicht herausfinden können, an wen die IP-Adresse weitergegeben wurde. Dazu komme, dass wie im Vorverfahren schon geklärt wurde, die Seiten mit Google Fonts nicht von der Klägerin selber, sondern durch ein automatisiertes Programm aufgerufen wurden.

In Anbetracht der klaren Ergebnisse des Beweisverfahrens hat die Klientin des Abmahnanwalts unmittelbar vor Schluss der mündlichen Verhandlung auf alle Ansprüche verzichtet


... so Toman. Das Gericht verurteilte die Frau zu Zahlung der Verfahrenskosten.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at



Ein paar Worte zur Google Font Falle
Ein Anwalt versucht mit DSGVO Abmahnungen Geld zu machen.






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