schaf am 11. Dez. 2014 um 10:22 |  0 Kommentare | Lesezeit: 48 Sekunden

Frequenzauktion: Gericht lehnt Beschwerde von T-Mobile ab


Foto: REUTERS

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat einer Beschwerde des Mobilfunkers T-Mobile über die Auktion zur Vergabe der LTE-Frequenzen nicht stattgegeben.

Die Auktion der LTE-Frequenzen in Österreich muss nicht wiederholt werden. Der zuständige Verwaltungsgerichtshof hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass eine Beschwerde von T-Mobile über die Rechtmäßigkeit der ersten Auktion als unbegründet abgewiesen wird, wie T-Mobile gegenüber der futurezone bestätigte. Dass die umstrittene Auktion zu wesentlich höheren Gebührten führte, als die Netzbetreiber erwartet hatten, mache sie demnach nicht rechtswidrig.

"Wir bedauern natürlich diese Entscheidung. Jedoch haben wir schon bei Einbringung unserer Beschwerde betont, dass wir zwar mit dem Umfang der ersteigerten Frequenzen zufrieden sind, nicht jedoch mit den exorbitanten Lizenzgebühren, die aus unserer Sicht aufgrund gravierender Verfahrensmängel zustande gekommen sind", kommentierte T-Mobile CEO Andreas Bierwirth die Entscheidung in einer Aussendung.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





Kurze URL:


Bewertung: 4.3/5 (3 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:
LTE-Frequenzauktion startet Anfang September
Die Regulierungsbehörde RTR wird in mehreren Runden insgesamt 28 Frequenzblöcke in den Bereichen 800, 900 und 1800 MHz versteigern. Neueinsteiger in den Mobilfunkmarkt erhalten die Chance auf günstigere Blöcke.


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top