Frequenzauktion: Gericht lehnt Beschwerde von T-Mobile ab
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Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat einer Beschwerde des Mobilfunkers T-Mobile über die Auktion zur Vergabe der LTE-Frequenzen nicht stattgegeben.
Die Auktion der LTE-Frequenzen in Österreich muss nicht wiederholt werden. Der zuständige Verwaltungsgerichtshof hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass eine Beschwerde von T-Mobile über die Rechtmäßigkeit der ersten Auktion als unbegründet abgewiesen wird, wie T-Mobile gegenüber der futurezone bestätigte. Dass die umstrittene Auktion zu wesentlich höheren Gebührten führte, als die Netzbetreiber erwartet hatten, mache sie demnach nicht rechtswidrig.
"Wir bedauern natürlich diese Entscheidung. Jedoch haben wir schon bei Einbringung unserer Beschwerde betont, dass wir zwar mit dem Umfang der ersteigerten Frequenzen zufrieden sind, nicht jedoch mit den exorbitanten Lizenzgebühren, die aus unserer Sicht aufgrund gravierender Verfahrensmängel zustande gekommen sind", kommentierte T-Mobile CEO Andreas Bierwirth die Entscheidung in einer Aussendung.
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Der Mobilfunker Drei will nun doch nicht gegen die vielerorts kritisierte LTE-Lizenzversteigerung berufen. Die Beschwerde sei Ende Juni zurückgezogen worden, so Drei
Die Regulierungsbehörde RTR wird in mehreren Runden insgesamt 28 Frequenzblöcke in den Bereichen 800, 900 und 1800 MHz versteigern. Neueinsteiger in den Mobilfunkmarkt erhalten die Chance auf günstigere Blöcke.
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