Gericht: Apple informiert Kunden nicht ausreichend über ihrer Rechte


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schaf
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Anm. Datum: 01.01.2001
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BeitragMi 29. Juli, 2020 22:15


Ein Verweis auf die AGB reicht nicht aus, um über die gesetzliche Gewährleistung zu informieren.



Apple muss Konsumenten zukünftig besser über ihre Rechtsansprüche bei Reklamationen aufklären. Das Unternehmen muss neben allfälligen Garantiezusagen auch klar und verständlich auf die unabhängig davon geltenden Gewährleistungsrechte hinweisen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien, noch nicht rechtskräftig, entschieden. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Bei Bestellungen auf der Apple-Website mussten die Kunden am Ende des Bestellvorgangs die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren und erhielten an dieser Stelle einen Link zu den AGB. Was dabei aber laut VKI nicht erwähnt wurde ist, dass diese AGB auch einen Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht enthalten, das Konsumenten bei Mängeln am Produkt zusteht.



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Kommentare usw. bitte in der C&M News:
https://ress.at/-news29072020221552.html


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Kefir
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Anm. Datum: 01.01.2001
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Handy: Alle Möglichen zum Testen
BeitragDo 30. Juli, 2020 15:28
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Das Problem kennen wir in der Firma nur zu gut. Ich möchte gar nicht wissen was wir mit Kunden schon wegen Apple und seinen Reklamationenregeln diskutiert haben.

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