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Di 16. Januar, 2024 15:30
Als Ausnahme gilt, wenn der Untersuchungsausschuss "der Wahrung der nationalen Sicherheit dient"
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse müssen sich grundsätzlich an die EU-Datenschutzverordnung halten. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Untersuchungsausschuss "der Wahrung der nationalen Sicherheit dient". So urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ausgangspunkt war die Beschwerde eines Polizeibeamten aus Österreich, der vom Nationalrat befragt wurde und dessen Name später im Befragungsprotokoll auf der Parlaments-Website aufschien. Der EuGH hielt weiters fest, dass auch wenn ein Staat nur eine Datenschutzbehörde hat, diese auch die Einhaltung des Datenschutzes bei solchen Ausschüssen überwachen muss. Dies trifft auf Österreich zu. Auch hier gelte aber eine Ausnahme, wenn ein Ausschuss der nationalen Sicherheit dient. C&M News: https://ress.at/-news16012024193122.html Warum willst Du den Post von schaf melden? | |
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