Die Unterlassungserklärung: Ein Überblick


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BeitragDo 19. April, 2018 10:29
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Durch das digitale Zeitalter und die fortschreitenden technologischen Entwicklungen gewinnt die Unterlassungserklärung zunehmend an Relevanz. Im Wege des illegalen Filesharings sowie des unautorisierten Downloads werden schnell urheberrechtliche Normen verletzt. Auch beim Bruch mit wettbewerbs- wie markenrechtlichen Vorschriften kann zum Rechtsmittel der Abmahnung gegriffen werden, um eine entsprechende Unterlassungserklärung zu erwirken.

Die Unterlassungserklärung – eine Definition

Eine Unterlassungserklärung verkörpert einen schriftgebunden Vertrag, durch welchen der Unterzeichner – ob Privatperson, Unternehmen oder Künstler – zum künftigen Absehen vom rechtswidrigen Verhalten verpflichtet wird. Voraussetzung ist also das bestehende Risiko einer Repetition der unrechtmäßigen Handlung. Unter Juristen wird der Unterzeichner, also derjenige, den die Abmahnung trifft, als „Schuldner“ bezeichnet. Die Obliegenheit zum Unterschreiben der Abmahnung bedeutet gleichzeitig, dass der Abgemahnte der Anschuldigung zustimmt. Auch im Dokument enthaltenen Auflagen werden hierdurch anerkannt. Setzt sich der Schuldner über die Unterlassungsaufforderung hinweg, so drohen schwerwiegende Strafen – etwa Vertragsstrafen. Es handelt sich bei Abmahnungen um Verträge, die zeitlebens Gültigkeit besitzen. Selbst wenn die abgemahnte Aktion nachträglich gesetzlich legalisiert wird, so bleibt der Vertrag valide.

Abgrenzung Abmahnung – Unterlassungserklärung

Die Unterlassungserklärung ist eine Komponente des übergeordneten Abmahnschreibens. Letztgenannte kann etwa durch Inanspruchnahme rechtlichen Beistandes erzielt werden. Die in der Abmahnung eingewobene Formulierung, der Abgemahnte vom jeweiligen Verhalten zukünftig abzulassen, stellt indes die Unterlassungserklärung dar. Doch kann diese auch als separates Dokument der Abmahnung beigefügt werden. Insgesamt bleibt es festzustellen: Die Abmahnung bildet den größeren rechtlichen Rahmen, die Unterlassungserklärung hingegen bezieht sich auf spezielle Sachverhalte und kann überdies zum Verlust bestimmter Rechte des Schuldners führen.

Gestalten der Unterlassungserklärung

Es ist zwischen drei Formen zu unterscheiden: Der strafbewehrten, der modifizierten und der vorbeugenden Unterlassungserklärung. Erstgenannte bildet stets ein Element der Abmahnung und wurde vom Rechtsanwalt des Abmahnenden erstellt. Werden die dort niedergelegten Aspekte editiert – etwa weil der Wortlaut nicht scharf genug formuliert wurde – so liegt eine modifizierte Unterlassungserklärung vor. Doch gilt es zu beachten, dass, anders als bei der strafbewehrten Form, der Schuldner diesen Modifikationen nicht zwingend zustimmen muss. Kann diesbezüglich keine Einigung erzielt werden, so muss gegebenenfalls der Gerichtsweg beschritten werden. Die vorbeugende Ausprägungsform kommt der strafbewehrten Unterlassungserklärung inhaltlich gleich; stattdessen liegt die Differenz im Zeitpunkt der entsprechenden Abgabe. Eine vorbeugende Unterlassungserklärung wird noch vor Erhalt der Abmahnung abgegeben. Hierdurch kann dem Kostenaufwand der Abmahnung vorweggegriffen werden.

Abgemahnt – was nun?

Als Empfänger einer Abmahnung bzw. Unterlassungserklärung sollte man über diese in keinem Falle hinwegsehen. Es empfiehlt sich, stattdessen einen Rechtsanwalt aufzusuchen und die entsprechende Erklärung von diesem überprüfen zu lassen. Insbesondere im Rahmen von Filesharing-Sachverhalten kommen gern vorgefertigte, musterhafte Schriftsätze zum Einsatz, welche die persönlichen Rechte zu sehr beschränken. Mit einer dort gesetzten Unterschrift und dem damit einhergehenden Schuldanerkenntnis, kann eine Beschneidung entsprechend in Frage stehender Rechte stattfinden – auch Vertragsstrafen kann so zugestimmt werden. Durch ein Schuldanerkenntnisses wird weiterhin die Möglichkeit, den Sachverhalt nachträglich durch ein Gericht prüfen zu lassen, ausgeschlossen.

Unterlassungserklärung? Ruhe bewahren!

Beim Erhalt einer Unterlassungserklärung, ist es ratsam, einen kühlen Kopf zu bewahren, um die Sachlage effektiv anzugehen:

  • Kontrollieren Sie die Anschuldigungen
  • Untersuchen Sie, ob eine unerlaubte Handlung vorliegt – war es eine Herabwürdigung oder eine freie Meinungsäußerung?
  • Passen die Auflagen zum Tatvorwurf?
  • Ziehen Sie im Zweifel einen Anwalt zu rate


Ein Musterbeispiel für eine Unterlassungserklärung finden Sie hier. Zudem bietet das vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. betriebene kostenfreie Informationsportal www.unterlassungserklaerung.org Informationen rund um das Thema Unterlassungserklärung.

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