Wie die Provider künftig Vorratsdaten speichern dürfen


Neue Antwort erstellen
Erstellt
Mai. '24
letzte Antwort
Noch keine
3
Aufrufe
1
„Gefällt mir“
0
Abos
schaf
Wow!
Wow!


Anm. Datum: 01.01.2001
Beiträge: 15570
Wohnort: Österreich
Handy: Galaxy Z Fold4
BeitragMi 08. Mai, 2024 09:47


Der EuGH hat detaillierte Vorgaben zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen gemacht. Nach Ansicht des Branchenverbands Eco dürfen die Provider jetzt eher weniger Daten speichern.

Es ist ein Thema, das das höchste europäische Gericht schon seit Jahren beschäftigt: Unter welchen Bedingungen dürfen Provider dazu verpflichtet werden, personenbezogene Daten von Handy- und Internetnutzern anlasslos und dauerhaft zu speichern? In dieser Frage hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun konkrete Vorgaben gemacht (Rechtssache C‑470/21). Zwar hat das Urteil den Befürwortern einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen neue Argumente geliefert. Doch nach Einschätzung von Eco-Vorstand Klaus Landefeld müssen die Provider eigentlich die Speichersysteme für Carrier-grade NAT-Bewegungen (CGNAT) nun "umgehend abschalten".

Hintergrund des Urteils vom 30. April 2024 ist eine Klage von Netzaktivisten gegen die französische Regierung. Darin geht es um die Frage, ob die französische Behörde Hadopi zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen die Identität von Internetnutzern ermitteln darf. Die erforderlichen IP-Adressen sammeln Rechteinhaber auf Tauschbörsen (Peer-to-Peer) im Netz, während die Internetprovider auf Anfrage die dazugehörigen Bestandsdaten der Nutzer herausgeben sollen.






C&M News: https://ress.at/-news08052024094729.html

Warum willst Du den Post von schaf melden?




Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

 Post #1

Werbung
World4You Webhosting

Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      

Neue Antwort erstellen

Ähnliche Themen:
D: Änderung von Geschlechtseintrag künftig einfacher
Ledige Menschen sollen heiraten dürfen
Erinnern um Gräuel künftig zu verhindern
Polizisten sollen Bodycam künftig immer dabei haben
Frauen dürfen liturgische Dienste leisten
Kostenersatz bei Freisprüchen künftig bis zu 60.000 Euro
Künftig Online-Anmeldung für Kindergärten
Tiroler S-Bahn künftig bis Zell unterwegs
Psychotherapeuten werden künftig an Unis ausgebildet
Wahllokale dürfen bis 17.00 Uhr offenhalten

Kurze URL:

Du hast bereits für diesen Post angestimmt...

;-)




Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde

Top