DNS-Resolver Quad9 wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt
Im Streit mit dem Musikkonzern Sony hat Quad9 eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Der DNS-Resolver wurde sogar als Täter verurteilt.Der nichtkommerzielle Schweizer DNS-Resolver Quad9 ist im Streit mit dem Musikkonzern Sony ein weiteres Mal zur Sperrung von Webseiten verpflichtet worden. Das Landgericht Leipzig entschied in einem Urteil vom 1. März 2023, dass Quad9 sich nicht auf das sogenannte Providerprivileg berufen könne und damit nicht nur als Störer, sondern als Täter für eine Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei (Az. 5 O 807/22).
Bei Zuwiderhandlung droht den Betreibern von Quad9 ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder bis zu zwei Jahre Ordnungshaft. Zudem muss der Anbieter 80 Prozent der Gerichtskosten tragen. Bereits im Juni 2021 wurde Quad9 vom Landgericht H
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