Deutsches Verfassungsgericht schränkt Zugriff auf Handydaten ein
Richter in Karlsruhe sehen Verletzung des informationellen SelbstbestimmungsrechtsPolizei und Verfassungsschutz in Deutschland müssen die Auswertung von Handy-Daten und Internet-Nutzung zur Terrorabwehr einschränken. Das folgt aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, nach dem Teile des Kommunikationsgesetzes verfassungswidrig sind.
Das Gesetz greife unverhältnismäßig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis ein. Namen von Telefonkunden und IP-Adressen von Internetnutzern dürfen künftig nur unter strengen Voraussetzungen von Sicherheitsbehörden abgefragt und ausgewertet werden. Der Erste Senat verlangt bis spätestens zum 31. Dezember 2021 eine Neuregelung. (AZ: 1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13) Solange bleiben die beanstandeten Regelungen in Kraft. Die Richter des Ersten Senats machen aber Maßgaben für ihre Anwendung.
Rund 5.800 Bürger hatten gegen das Gesetz Verfassungsklage eingelegt. Bisher sieht es vor, dass Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt und Nachrichtendienste des Bundes von Telekommunikationsanbietern Auskunft verlangen können. Die Unternehmen müssen die Namen und die IP-Adressen ihrer Kunden sowie Geburtsdatum und Bankverbindung an die Behörden weitergeben, wenn es der Gefahrenabwehr oder der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten dient.
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